Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu buchen. fileür den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-fileührerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden.